Wer darf Brandschutzhelfer unterweisen?
Vorschrift vom Gesetzgeber
Brandschutzhelfer sind nicht nur von extrem hoher Bedeutung, sondern auch gesetzlich verpflichtend. Entsprechend Paragraf 10 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 „Der Brandschutzhelfer“ der ASR A2.2, ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die entsprechende Anzahl von Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen. Auch wenn die effiziente Ausbildung eines Brandschutzhelfers im Ernstfall nicht nur Leben, sondern auch Betriebe vor einer Insolvenz retten kann, können durch die Ausbildung hohe Kosten und Ausfallzeiten entstehen. Um selbst eine bessere Kontrolle über Zeit und Kosten zu haben, können Unternehmen auch interne Brandschutzschulung veranlassen. Nichtsdestotrotz muss auch eine interne Schulung Mitarbeiter ausbilden.
Interne oder externe Ausbildung?
Als Betrieb verfügt man über zwei Optionen zur Ausbildung der eigene Brandschutzhelfer. Intern oder extern. Basierend auf das Arbeitsschutzgesetz sind anerkannte Brandschutzbeauftragte dazu befähigt selbst Brandschutzhelfer auszubilden oder auch die notwendigen Fortbildungen auszuführen. Selbstverständlich ist auch im Falle einer internen Ausbildung sowohl die Theorie als auch die Praxis mit professionellem Schulungsmaterial verpflichtend.
Theoretische Schwerpunkte anhand DGUV Information 205-023
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Praktische Ausbildungsinhalte anhand DGUV Information 205-023
Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
Betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Ausbildung der Brandschutzhelfer durch externe Drittanbieter
Nicht jedes Unternehmen verfügt über Brandschutzbeauftragte, da dies anders als die Brandschutzhelfer nicht gesetzlich verpflichtend ist. Dementsprechend ist eine interne Ausbildung der Brandschutzhelfer nicht für alle realisierbar. Während bei einer betriebsinternen Ausbildung meist höhere Zeitkosten anfallen, ist die Ausbildung durch externe Anbieter natürlich an die weiteren Kosten des Schulungsangebots gebunden.
Wie wird man Brandschutzbeauftragter für eine interne Schulung?
Anhand der weiteren Angaben aus der Information 205-023 muss bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen worden sein, um die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten anzutreten. Laut DGUV gelten grundsätzlich Personen mit einem Abschluss einer feuerwehrtechnischen Ausbildung im gehobenen oder höheren Dienst oder Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder FH-Abschluss der Fachrichtung Brandschutz, als befähigte Brandschutzbeauftragte, sofern sie über die geforderten und notwendigen Kenntnisse verfügen. Außerdem gelten ebenfalls Personen als Brandschutzbeauftragter, wenn die entsprechende Zusatzausbildung absolviert wurde. Diese Ausbildung wird final mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung getestet und erst nach dem Bestehen beider Abfragen erhält die Person das Zertifikat der Qualifizierung zum Brandschutzbeauftragten.
Info
Die DGUV empfiehlt folgende Qualifikationen für Brandschutzbeauftragte in einem Betrieb mit erhöhter Brandgefährdung.
· Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung
· Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau
· Fachkräfte für Arbeitssicherheit
· Hochschul-/FH-Absolventen mit Studienschwerpunkt Brandschutz
Effektivere Schulung und niedrigere Kosten bei interner Schulung
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